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Rentenversicherung
Beschlossen wurde die gesetzliche Rentenversicherung bereits im Jahr 1889 unter Kaiser Wilhelm I und Reichskanzler Otto von Bismarck. Eingeführt wurde die gesetzliche Rentenversicherung schließlich im Jahr 1891. Die Rentenversicherung war damit die dritte Säule der Sozialversicherung. Bereits 1883 wurde die gesetzliche Krankenversicherung und 1884 die gesetzliche Unfallversicherung unter Otto von Bismarck eingeführt. Dieses soziale Absicherungssystem für die Arbeiter beschwichtigte diese in ihren Forderungen nach einem sozialen Sicherungssystem. In die Bismarcksche Rentenversicherung wurden dabei damals noch Festbeiträge eingezahlt. Mit dem vollendeten 70. Lebensjahr bekamen die Arbeiter dann eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar in Form einer Rente. Das Renteneintrittsalter wurde 1916 von 70 Jahren auf 65 Jahre gesenkt, wobei diese Regelung 90 Jahre – bis zum Jahr 2006 – Bestand haben sollte. Erst 2007 wurde das Renteneintrittsalter, aufgrund der demografischen Entwicklung auf 67 Jahre angehoben. Die Absenkung des Renteneintrittsalter von 70 Jahren auf 65 Jahre bewirkte schon 1916, dass sich die Zahl der Rentenempfänger schlagartig verdoppelte. Der erste Weltkrieg hat die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung dabei zunehmend verschärft. Bereits 1911 wurde die Hinterbliebenenrente eingeführt. Im gleichen Jahr wurden die Angestellten in die Rentenversicherung mit einbezogen. Die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler vollzogen im Bereich des Sozialsystems grundlegende Änderungen. 1941 wurden die Krankenversicherung für Rentner eingeführt. Ebenfalls unter den Nationalsozialisten wurde das Lohnabzugsverfahren eingeführt. Für das ordnungsgemäße Abführen der Beiträge zur Sozialversicherung waren dabei die Arbeitgeber verantwortlich. Weitere grundlegende Veränderungen im Rentensystem gab es dann aber erst Mitte der 1950er Jahren. 1957 wurde eine frühe Form des heutigen Umlageverfahrens eingeführt. Das heute noch gültige Umlageverfahren selbst wurde 1968 eingeführt.Tarifvergleiche
Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: Eine Krankenversicherung finden Sie bei tarifcheck24. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen die ein Arbeitnehmer haben sollte. Bei dem Wechsel der Autoversicherung behält man außerdem die "angesparten" Prozente.Partner Rheine
